Das Bier und dessen Erzeugung hatte in Freistadt schon in grauer Vorzeit einen hohen Stellenwert. Wie in einer alten Freistädter-Urkunde nachzulesen ist, verlieh schon im Jahre 1363 Herzog Rudolf IV den Bürgern von Freistadt das Privileg in ihren eigenen Häusern Bier zu brauen und es dort auch auszuschenken. Und Bürger war, nach damaligen Wertschätzungen nur jemand, der „häuslich sitzt“, d.h. der ein Haus innerhalb der Stadtmauern von Freistadt besaß.
Am 31. Dezember 1770 wurde schließlich zwischen der Gemeinde und der Bürgerschaft von Freistadt der Kaufvertrag für ein Grundstück außerhalb der Stadt, den sogenannten „Stadtschreibergärten“ unterzeichnet. Dadurch wurde der Grundstein für den Bau eines neuen Brauhauses gelegt, welches in den Jahren zwischen 1770 und 1780 errichtet wurde. Zur Wahrung Ihrer Interessen schlossen sich die brauberechtigten Bürger der 149 Häuser der Freistädter Innenstadt zur Gesellschaft „Braucommune in Freistadt“ zusammen.
Die Einlagen der sogenannten Brauinteressenten bestanden aus Eimern (Eimer = Altes Biermaß, ca. 56 Liter), wobei das Gesamtvermögen = 6.390 Eimer auf die 149 Brauinteressenten ungleichmäßig verteilt wurden. So sind auf jedem dieser Häuser mindestens 15 Eimer grundbücherlich sichergestellt, maximal dürfen jedoch weitere Anteile bis zu einem Ausmaß von 140 Eimern pro Haus dazugekauft werden. Die damals von den „Freistädter Braucommunisten“ erworbenen Rechte und Pflichten blieben bis heute unangetastet und haben somit immer noch ihre Gültigkeit.
Die „Commune“ als Rechtsform einer Firma ist derzeit im Handelsregister / Firmenbuch als solche eingetragen und gilt mittlerweile als letzte ihrer Art in Europa.